Stellungnahme der ASIM an das BMG – ASIM unterstützt Initiative der DIG PKU zur Änderung des §116 b SGB V von „Kindern“ zu „Patienten“

SGB V § 116 b befasst sich mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Unter Punkt 2 sind seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen aufgeführt, die unter diesen Paragraphen fallen. Hier heißt es unter

j) Versorgung von Kindern mit angeborenen Stoffwechselstörungen

Gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften wie der APS fordert die ASIM eine Änderung dieses Punktes. Angeborene Stoffwechselkrankheiten bestehen ein Leben lang, gerade Erwachsene mit diesen werden in Deutschland nicht ausreichend versorgt. Die Beschränkung auf Kinder muss daher entfallen!

2020_11_12 Stellungnahme BMG